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allgemeine geschäftsbedingungen agb


1. geltung unserer angebote und geschäftsbedingungen
1.1 unsere angebote sind freibleibend
1.2 alle aufträge werden zu den folgenden geschäftsbedingungen ausgeführt.
1.3 abweichende geschäftsbedingungen des kunden, die unsere rechte im vergleich zum dis- positiven gesetzesrecht einschränken und die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
1.4 besteller, die in fremdem auftrag handeln, bleiben uns gegenüber in vertragshaftung bis die zahlung ihres auftraggebers bei uns eingeht.

2. ausführungsunterlagen
2.1 der auftaggeber versichert mit der auftragserteilung, dass er im besitz der reproduktions- rechte (copyright) für das uns übergebene material ist. für schäden, die aus einer verletzung gesetzlicher bestimmungen – insbesondere des urheberrechts – entstehen, haftet der kunde allein. er hat uns von ansprüchen dritter freizustellen sowie bei uns anfallende erforderliche rechtsverfolgungskosten zu erstatten.
2.2vomkundenzubeschaffendeoriginale,negative,vorlagenundsonstigeunterlagensind uns frei haus zu liefern.
2.3 porto- und versandkosten für die rücksendung werden nach aufwand berechnet. mehrkosten für besondere versandarten (eilboten, einschreiben, transportversicherung u.a.) werden in rechnung gestellt. der versand erfolgt auf gefahr des auftraggebers, auch wenn die versandkosten von uns getragen werden.
2.4 bei verlust, zerstörung oder beschädigung infolge diebstahl, feuer, wassereinbruch etc. haften wir nur bis zur höhe der üblichen feuer-, einbruchs- und leitungswasserschadensver- sicherung, wenn uns oder unseren erfüllungsgehilfen nicht vorsatz oder grobe fahrlässigkeit zur last fällt.

3. datenlieferung, datensicherheit, rechtsabsicherung
3.1 wir übernehmen keine haftung für datenübertragungsfehler sowie mängel, die durch softwarefehler verursacht worden sind. eine haftung für mängel, die durch fehler in der software verursacht wurden, erfolgt nur insoweit, als vom programmhersteller schadenersatz geleistet wird.
3.2 wir übernehmen keine garantie für die integrität der datenträger und für datensicherheit. übersenden sie uns nur kopien ihrer originaldateien. der auftraggeber ist verpflichtet, vor abgabe der datenträger an den auftragnehmer eine sicherungskopie vom dateninhalt des datenträgers herzustellen. kommt der auftraggeber der vorgenannten verpflichtung nicht nach und entsteht ihm im rahmen dieses auftrags ein schaden, so haftet der auftragnehmer nicht für solche schäden, die dadurch vermieden worden wären, dass der auftraggeber der vorgenannten verpflichtung zur herstellung einer sicherungskopie nachgekommen wäre.
3.3 fehldrucke, die durch den auftraggeber verschuldet worden sind, werden voll in rechnung gestellt. der auftraggeber wird über fehler und probleme unterrichtet, sofern sie vor der ausbelichtung, bzw. vor dem druck festgestellt werden. eventuelle erforderliche korrekturen werden auf wunsch und soweit möglich vom auftragnehmer ausgeführt und nach dem geltenden stundensatz berechnet.
3.4 der auftraggeber versichert, dass er die rechte an der nutzung der für die ausdrucke verwendeten originalschriften und bildvorlagen hat.
3.5 der kunde übernimmt die haftung für schäden, die durch anlieferung virenverseuchter daten und datenträger entstehen.

4. liefertermine
4.1 liefertermine bedürfen zur verbindlichkeit einer ausdrücklichen vereinbarung. sie sind schriftlich anzugeben, wenn der ganze auftrag schriftlich erfolgt.
4.2 höhere gewalt, streiks, aussperrung, unverschuldetes unvermögen, insbesondere unverschuldeter maschinenstillstand, strom- und wasserausfall verlängern die lieferfrist um die dauer der behinderung.
4.3 sofern nicht ein fixgeschäft vorliegt, oder es unzumutbar ist, muss der kunde bei über- schreiten der angegebenen lieferfrist eine angemessene nachfrist einräumen.
4.4 wir sind zu teillieferungen berechtigt, wenn dies dem kunden unter berücksichtigung unserer interessen zumutbar und nicht nach der natur des auftrages ausgeschlossen ist.
4.5 schadenersatzansprüche bei lieferverzug sind, sofern uns oder unseren erfüllungsgehil- fen nicht vorsatz oder grobe fahrlässigkeit zur last fällt, auf den schaden begrenzt, den wir bei vertragsschluss unter berücksichtigung der umstände, die wir gekannt haben oder hätten erkennen müssen, voraussehen konnten. schadenersatzansprüche bei lieferverzug erkennen wir nur dann an, wenn der auftraggeber bei auftragserteilung ausdrücklich schriftlich auf das schadensrisiko hinweist.

5. preise und zahlungsbedingungen
5.1 nachträgliche änderungen auf veranlassung des kunden einschliesslich des dadurch verursachten maschinenstillstandes werden gesondert berechnet.
5.2 wird kein bestimmter preis vereinbart, werden die am tage der auftragserteilung gelten- den listenpreise berechnet.
5.3 rechnungen sind innerhalb von 14 tagen und ohne abzug zu bezahlen oder mit 2% skonto bei zahlung innerhalb von 8 tagen nach rechnungsdatum fällig.
5.4 wir behalten uns die ablehnung von wechseln ausdrücklich vor. die annahme eines wechsels erfolgt nur erfüllungshalber. diskont- und wechselspesen gehen zu lasten des kunden und sind sofort fällig. wechsel werden ohne gewähr für richtiges vorlegen und protest angenommen. bei annahme von wechseln und schecks erfolgt die zahlung erst bei einlösung.
5.5 der kunde darf gegenüber unseren forderungen nur mit rechtskräftig festgestellten oder von uns anerkannten oder nicht bestrittenen gegenforderungen aufrechnen.
5.6 wir behalten uns vor, bei auftragserteilung eine anzahlung bis zur höhe des vermutlichen rechnungsbetrages zu verlangen.
5.7 bei zahlungsverzug sind wir berechtigt, nach unserer wahl den konkreten verzugsscha- den oder zinsen in höhe von 4% über dem jeweiligen bundesdiskontsatz zu berechnen. zahlungen werden auf die jeweils älteren forderungen verrechnet, auch wenn die zahlungen für bestimmt bezeichnete waren oder dienstleistungen erfolgt. an den uns zur bearbeitung übergebenen fotomaterialien oder sonstigen gegenständen steht uns bis zur erfüllung sämtli- cher zahlungsverpflichtungen des auftraggebers ein zurückbehaltungsrecht zu.
5.8 die preisangaben verstehen sich rein netto ohne die gesetzliche mehrwertsteuer.

6. versand und verpackung
6.1 der versand erfolgt auf gefahr des kunden. dies gilt auch dann, wenn die versendung innerhalb des gleichen ortes oder durch unsere eigenen mitarbeiter bzw. fahrzeuge erfolgt. 6.2 alle versandkosten gehen zulasten des kunden. verpackung, schutz- und transporthilfsmittel werden nicht zurückgenommen, falls nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde.
6.3 wir sind berechtigt, aber nicht verpflichtet, lieferungen im namen und für rechnung des kunden zu versichern.

7. beanstandungen, gewährleistung
7.1 rügen wegen offensichtlicher mängel müssen sofort unter rückgabe sämtlicher unterlagen, einschliesslich unserer lieferung, geltend gemacht werden. bei rückgabe unvollständiger unterlagen kann die reklamation weder bearbeitet werden, noch verlängert sich dadurch die reklamationsfrist.
7.2 fehlt der ware eine zugesicherte eigenschaft oder erleidet der kunde infolge eines mangels einen schaden, der durch uns oder unsere erfüllungs-, oder versicherungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet ist, so kann der kunde hierfür schadenersatz verlangen.
eine weitergehende haftung ist ausgeschlossen, sofern sie nicht durch unsere versicherung abgedeckt ist, oder wir von unserem zuliefererfirmen entsprechenden ersatz erhalten.
7.3 beiberechtigtenbeanstandungendürfenwirnachunsererwahlbinnenangemessener frist das werk neu herstellen oder nachbessern. misslingt neuherstellung oder nachbesse- rung, so kann der kunde vom vertrag zurücktreten oder die vergütung mindern. die nach- erfüllung ist erst misslungen, wenn der zweite nacherfüllungsversuch gescheitert ist, es sei denn, aus den besonderen umständen oder der art des mangels ergibt sich etwas anderes.
7.4 gewährleistungsrechte verjähren binnen eines jahres ab ablieferung. §§438 abs. 3, 634a abs. 3 bgb bleiben unberührt.
7.5 machtderkundebeireproduktionen,wiedergabeodervervielfältigungkeinekonkreten angaben über farbe, helligkeit oder kontrast, so bestimmen wir diese eigenschaften nach billigem ermessen unter berücksichtigung der anerkannten regeln der technik.
7.6 prozessbedingte unvermeidliche farb- und tonwertabweichungen zwischen original und reproduktion, bzw. datei und ausdruck, berechtigen nicht zur reklamation.
7.7 für farbveränderungen an bildmaterial infolge äusserer einflüsse leisten wir keinerlei ersatz.
7.8 die angegebenen formate sind arbeitsformate und werden durch beschnitt kleiner. wünscht der kunde exaktes format, muss dies bei der auftragserteilung ausdrücklich vereinbart wer- den. andernfalls ist eine beanstandung nicht zulässig.
7.9 bei drucken auf naturpapieren, insbesondere bütten sowie canvas-leinwand und gewe- ben, sind geringfügige herstellungsbedingte schwankungen der materialbeschaffenheit und oberflächenstruktur unvermeidbar und können nicht beanstandet werden. dies gilt ebenso für massdifferenzen bis zu 2%. für andere abweichungen in der beschaffenheit des einge- setzten materials haftet der auftragnehmer nur bis zur höhe der eigenen ansprüche gegen den jeweiligen zulieferanten. in einem solchen fall ist der auftragnehmer von seiner haftung befreit, wenn er seine ansprüche gegen die zulieferanten an den auftraggeber abtritt.
7.10 produktionsbedingte mehr- oder mindermengen bis zu 5% können nicht beanstandet werden. berechnet wird die gelieferte menge einschliesslich der hergestellten muster.
7.11 mängel an einem teil der gelieferten ware berechtigen nicht zur beanstandung der gesam- ten lieferung, es sei denn, dass eine teillieferung für den kunden ohne interesse ist.

8. haftung
8.1 alle uns überlassenen originale, datenträger, sonstige reproduktionsvorlagen und arbeitsunterlagen werden mit grosser sorgfalt behandelt. sollte trotzdem ein verlust, eine beschädigung oder fehlerhafte bearbeitung eintreten, haften wir nur in höhe des mate- rialwertes. weitergehende ansprüche, insbesondere herstellungs- und aufnahmekosten, honorar- und gagenforderungen sind von der haftung ausgeschlossen, es sei denn, uns fällt grobe fahrlässigkeit zur last.
8.2 wir haften stets nur auf geldersatz, nicht auf naturalrestitution.
8.3 für schäden aus einem verschulden bei vertragsschluss sowie für schäden aus der ver- letzung vertraglicher nebenpflichten haften wir nicht, wenn uns oder unseren erfüllungsge- hilfen nur leichte fahrlässigkeit trifft, es sei denn, der schaden ist durch unsere betriebshaft- pflichtversicherung abgedeckt.
8.4 für schäden, die dem kunden aus unerlaubter handlung entstehen, haften wir nicht, wenn nicht uns oder unseren verrichtungsgehilfen vorsatz oder grobe fahrlässigkeit zur last fällt. diese beschränkung gilt nicht, soweit der schaden durch unsere betriebshaftpflichtversiche- rung abgedeckt ist.
8.5 vorstehende haftungsbeschränkungen entfallen, soweit leben, körper oder gesundheit des kunden oder eines in den schutzbereich dieses vertrages einbezogenen dritten verletzt wurden.

9. eigentumsvorbehalt
9.1 die gelieferte ware bleibt bis zur vollständigen bezahlung durch den kunden unser eigen- tum. der kunde ist zur weiterveräusserung und weiterverwendung im ordnungsgemässen geschäftsverkehr berechtigt. er tritt hiermit seine forderungen aus der weiterveräusserung und weiterverwendung in höhe unserer auftragssumme an uns ab. wir nehmen die abtretung an.
9.2 soweit der kunde vor vollständiger bezahlung der ware diese weiter verarbeitet, sind wir hersteller i. s. d. § 950 bgb. wir räumen dem kunden jedoch einen miteigentumsanteil nach dem verhältnis etwaiger geleisteter teilzahlungen zum gesamtwerklohn ein. der kunde ist sich mit uns über den eigentumsübergang einig.

10. erfüllungsort, gerichtsstand, rechtswahl
10.1 erfüllungsort und gerichtsstand für sämtliche streitigkeiten zwischen uns und unserem kunden ist, wenn der kunde vollkaufmann, juristische person des öffentlichen rechts oder öffentlich-rechtliches sondervermögen ist, unser geschäftssitz.
10.2 unser geschäftssitz ist auch dann gerichtsstand, wenn der kunde zum zeitpunkt der auftragserteilung keinen allgemeinen gerichtsstand im inland hat oder nach erteilung des auftrags seinen wohnsitz oder gewöhnlichen aufenthaltsort aus dem gebiet der bundes- republik deutschland heraus verlegt oder sein gewöhnlicher aufenthalt im zeitpunkt der klageerhebung nicht bekannt ist.
10.3 es gilt deutsches recht.

11. wirksamkeit des vertrags
sollte eine bestimmung in diesen geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt die wirksamkeit im übrigen davon unberücksichtigt. die unzulässige klausel wird durch diejenige klausel ersetzt, die der intention der unwirksamen klausel am nächsten kommt und gesetz- lich zulässig ist. dies gilt auch, sofern eine klausel nur teilweise unzulässig ist.